1.        Angebot und Angaben

1.1.   Das Immobilienangebot von Voigt & Partner Immobilien,  Inh. Karla Voigt  - im folgenden Voigt & Partner Immobilien genannt - und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. Einrichtungsgegenstände sind nicht Angebots-bestandteil, sie dienen nur der besseren Verdeutlichung. Die Angebote von Voigt & Partner Immobilien erfolgen unverbindlich und freibleibend.

 

1.2.  Voigt & Partner Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter  erhaltenen Informationen  auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn,  Voigt & Partner Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann  Voigt & Partner Immobilien daher nicht übernehmen.

 

1.3.  Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen  Voigt & Partner Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

 

1.4.   Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

1.5.   Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von  Voigt & Partner Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

 

1.6.   Mit der Entgegennahme des Angebots und der Entgegennahme der Bewerbung erklärt sich der Empfänger mit den Bedingungen dieser AGB’s einverstanden.

 

1.7.   Voigt & Partner Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

 

1.8.   Voigt & Partner Immobilien ist berechtigt, weitere Makler in die Bearbeitung des Auftrages einzubeziehen.

 

1.9.   Irrtum, Zwischenverkauf/-vermietung und Zustimmung des Veräußerers und Vermieters bleiben vorbehalten.

 

2.        Provision

2.1.   Die Tätigkeit von Voigt & Partner Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammen-hängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision von Voigt & Partner Immobilien  entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

 

2.2.   Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

 

2.3.   Auch bei mündlich (telefonisch und persönlich) und via        e-Mail bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionsanspruch.

 

2.4.   Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluß mindert.

 

2.5.   Die Provision beträgt soweit nichts anderes ausgewiesen oder vereinbart

 

-für die Vermietung von Wohnraum:

 2,38 NKM inkl. Mwst

-für die Vermietung von Gewerberaum:

 bei einer Mietzeit bis 2 Jahre:

 2,38 NKM inkl. Mwst.

 bei einer Mietzeit bis 3 Jahre:

 3,57 NKM inkl. Mwst.

 bei einer Mietzeit ab 4 Jahre:

 4,76  NKM inkl. Mwst.

-für den Nachweis oder die Vermittlung von

 Verträgen

 bis 50.000 EUR:

 Pauschal 3.451,00 EUR/inkl. Mwst

-für den Nachweis oder die Vermittlung von

 Verträgen ab 50.000 EUR:

 7,14 % vom Kaufpreis inkl. Mwst.

 

 

2.6. Wird ein zum Kauf nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und innerhalb von 5 Jahren danach gekauft, so ist hierfür die ortsübliche Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.

 

3.        Verhandlungen

3.1.    Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Voigt & Partner Immobilien einzuleiten.

 

3.2. Bei Direktverhandlungen  ist auf  Voigt & Partner Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner bei Voigt & Partner Immobilien über das Ergebnis zu informieren.

 

3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit  Voigt & Partner Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.

 

3.4. Der Auftraggeber/Verkäufer/Vermieter  ist verpflichtet,  Voigt & Partner Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kommen soll bzw. kam. Voigt & Partner Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

 

3.5. Wird die Voigt & Partner Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

 

4.     Grundbucheinsicht

4.1.     Der Auftraggeber bevollmächtigt Voigt & Partner Immobilien, sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern und ggf. Kopien fertigen zu lassen.  Die Bevoll-mächtigung muss vom Auftraggeber auf Verlangen auch schriftlich erteilt werden. Die Bevollmächtigung muss mit Beendigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben werden.

 

5.     Vorkenntnis

5.1. Ist dem Angebotsempfänger das von Voigt & Partner Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Bekanntgabe Voigt & Partner Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine schriftliche Mitteilung, wird davon ausge-gangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

 

6.     Haftung

6.1. Voigt & Partner Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Voigt & Partner Immobilien, ihrer Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beruhen.

 

6.2. Eine Gewähr für die durch Voigt & Partner Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Voigt & Partner Immobilien ist ausgeschlossen.

 

7.     Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

 

8.     Auftragnehmerin

 

       Voigt & Partner Immobilien

       Inhaberin:  Karla Voigt

       Alte Jakobstraße 78, 10179 Berlin

 

       Telefon:         030 / 20 45 38 21

       Fax:                030 / 20 45 38 30

       E-Mail:           info@voigt-partner-immobilien.de

 

       Handelsregister:   Berlin-Charlottenburg 

                                   HRA 35209

                     Umsatzsteuer-ID:  DE184237707

 

       Zuständige Aufsichtsbehörde:

       Bezirksamt Mitte von Berlin,

       Abt. Wirtschaft und Immobilien (Wirtschaftsamt),

       Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin